Kosten & Finanzierung

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu Beginn können Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen (Kennenlern- und Diagnostikphase) ohne vorherigen Antrag über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Gesetzlich Versicherte*
Die Kosten für eine genehmigte Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat Versicherte*
Privatversicherte Patient*innen informieren sich bitte vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Vertragsbedingungen ihrer Versicherung, da Umfang und Erstattung psychotherapeutischer Leistungen tarifabhängig sind.

Selbstzahler*innen
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Gern bespreche ich die jeweiligen Rahmenbedingungen im persönlichen Kontakt.