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Kostenübernahme

Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die sogenannten probatorischen Sitzungen (maximal 6 Probesitzungen) können direkt ohne Antrag über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Gesetzlich Versicherte:
Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten PatientInnen, wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung, über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Privat Versicherte:
Privatversicherte PatientInnen sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre individuellen Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten. Teilweise sind psychotherapeutische Behandlungen in den Tarifen nicht berücksichtigt.

SelbstzahlerInnen:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


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